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Vor Eingehen einer Ehe sollten die wechselseitigen Vermögenssituationen in einem Ehepakt festgehalten werden, in dem auch Unterhaltsfragen geregelt werden können.

Sollte es nämlich zu einer Ehescheidung kommen, wird gerade über diese Punkte oftmals gestritten. Hier lässt sich durch einen Ehepakt Vorsorge treffen.

Im Fall einer Ehescheidung stehen wir auch außergerichtlich – bei einer einvernehmlichen Scheidung – oder im gerichtlichen Scheidungsverfahren zur Verfügung.

Überblick über unsere Leistungen:

  • Eheverträge
  • Ehescheidung
  • Scheidungsvergleiche
  • Scheidungsklagen
  • Obsorge-, Unterhalts und Besuchsregelungen
  • Adoption
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