honorar
Wir sind stets bemüht, unseren Mandanten das Honorar für unsere Leistungen in einer überschaubaren Kostenstruktur darzulegen.
Es ist uns ein Anliegen, dass unsere Mandanten jederzeit das offene Honorar erfragen und die von uns gelegten Honorarnoten nachvollziehen können.
Sämtliche Honorarfragen werden im ersten Gespräch mit der Mandantschaft geklärt.
Grundsätzlich verrechnen wir unser Honorar in Gerichtssachen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergänzt durch die Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte.
In manchen Fällen empfiehlt es sich jedoch, die anwaltlichen Leistungen nach einem mit der Mandantschaft vereinbarten Stundensatz zu verrechnen.







