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Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Betreuung in sämtlichen Bereichen des Miet- und Wohnrechtes an; insbesondere betreuen wir Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwalter.

Wir beraten unsere Mandanten bereits vor Abschluss eines Bestandvertrages oder Wohnungseigentumsvertrages sowie in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gerichtlichen Aufkündigungen, Mietzins- und Räumungsklagen, Anträgen auf Durchführung von Erhaltungs­arbeiten etc. Im Streitfall vertreten wir sowohl vor Zivilgerichten, als auch vor Schlichtungsstellen.

Überblick über unsere Leistungen:

  • Bestandrecht im Gewerbe-, Industrie und Privatbereich
  • Miet- und Pachtverträge
  • Wohnungseigentumsverträge
  • Vertretung in strittigen Verfahren
  • Vertretung in außerstreitigen Verfahren
  • Außergerichtliche Durchsetzung von miet- und wohnrechtlichen Ansprüchen