Die Kanzlei wurde von den Rechtsanwälten Dr. Herbert Richter und Dr. Hans Georg Herzog im
Jahre 1950 gegründet. 1972 trat Dr. Franz Marschall in die Kanzlei ein, im Jahre 2000 Mag. René Heinz.
Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist insbesondere das Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Das Hauptaufgabengebiet der Kanzlei liegt in der kompetenten Beratung und Vertretung von
Unternehmen sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen.
Beide Rechtsanwälte sind eingetragene Treuhänder der Rechtsanwaltskammer Wien.
Dr. Franz Marschall ist Vizepräsident des österreichischen Juristenverbandes.
Die Kanzlei verfügt über eine überschaubare und effiziente Kanzleistruktur.
Um Ihnen eine umfassende und interdisziplinäre Beratung anbieten zu können,
arbeiten wir auch mit Steuerberatern, Immobilienmaklern, Versicherungsmaklern
und Berufsdetekteien eng zusammen.
Bei Bedarf sind wir in der Lage, externe Spezialisten aus jedem Rechtsbereich
als Konsulenten zur Verfügung zu stellen.